Umzugszwang

Aufforderung zur Senkung der Wohnkosten durch die ARGE bedeutet faktisch Umzugszwang. Ein aktueller Fall aus Baden-Württemberg zeigt aber, wie dort durch den Umzugszwang möglicherweise eine Steigerung der Wohnkosten werden könnte – zu Lasten der öffentlichen Hand. Die ARGE Schwäbisch Hall hatte einen Leistungsempfänger zur Senkung seiner Wohnkosten von 320 € Kaltmiete aufgefordert, im Landkreis Schwäbisch Hall werden 207 € für eine Person als angemessen erachtet. Der benachbarte Rems-Murr-Kreis differenziert nach Ortschaft, denn Murrhardter Wald oder Nähe Stuttgart ist ja schon ein Unterschied. Außerdem bemisst man dort die Wohnung nicht für eine, sondern für „bis zu zwei Personen“. Ergebnis: Im benachbarten Murrhardt würde die ARGE Rems-Murr 326 € Kaltmiete für den alleinstehenden Leistungsempfänger aus Schwäbisch Hall zahlen. Er könnte also in die dortige Wohnung ziehen und würde wegen der Kostenzusage auch den Umzug finanziert kriegen. Die öffentliche Hand zahlt so am Ende 6 € mehr Miete monatlich, obwohl sie die Kosten senken wollte und zwingt einen Leistungsempfänger zu einem unsinnigen Umzug, den sie auch noch bezahlt!

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