YouTube
Bedrohungsakte bei YouTube dokumentiert. Wie aus den Kommentaren eindeutig hervorgeht, ging den zahlreichen Straftaten nach § 238 StGB, dem Stalking, seit über einem Jahr ein oder mehrere Strafrechtsbestände der §§ 186 und 187 StGB, übler Nachrede und Verleumdung, in Zusammenhang offenbar mit weiterer Verbreitung illegal ergattertem Bildmaterial, § 201 StGB, in Hohenlohe voraus. Ein weiterer Beweis, wie schlimme, ja lebensbedrohliche Formen Stalkmobbing annehmen kann, vor allem dann, wenn es auf dem Glauben des Straßenmobs an falsche Tatsachen beruht, dieser Glaube dann auch noch durch Schreibtischentscheidungen bestärkt wird, von denen dann aber wegen amtlicher Geheimhaltung nur das Ergebnis, nicht aber die tatsächlichen Gründe sichtbar sind.

