Aufstocker
Links zu Artikeln über das Thema
http://www.zeit.de/online/2008/50/hartz-aufstocker-studie-ba
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/aufstocker100.html
http://www.abendblatt.de/daten/2007/12/05/824103.html
http://debatte.welt.de/kommentare/102260/zahl+der+hartzivaufstocker+waechst
http://www.banktip.de/News/22554/Zahl-der-Hartz-IV-Aufstocker-gestiegen.html
Zahl der Aufstocker gestiegen: Gehalt reicht nicht mehr zum Leben. Ergänzendes ALG II ist für immer mehr Menschen notwendig, denn Bruttolöhne von 5-7 €, also 800-1100 € monatlich, reichen nach Steuer und Abzügen für KV, SV und RV nicht einmal für einen Single bei der Bestreitung des Lebensunterhalts.
Für diese Personengruppe muss der Bruttolohn ausgezahlt werden, um den Gang zum Amt zu ersparen!
Das kann zum Beispiel so geschehen:
Ein Aufstocker stellt bei seinem Arbeitgeber den Antrag auf Bruttoauszahlung. Hierfür ist ein neues Gesetz zu beschließen. Der Arbeitgeber prüft anhand der Kriterien der ARGE die Bedürftigkeit.
Hierfür muss die ARGE ihre Kriterien der ALG II-Bemessung, auch bei Wohnraum, öffentlich machen und ins Internet stellen.
Die Prüfung obliegt dem Lohnbüro des Arbeitgebers. Im Gegenzug wird dieser vom Arbeitgeberanteil von KV, AV, SV und RV entlastet. Die Kosten übernimmt die Beitragsgemeinschaft, unterstützt von der öffentlichen Hand, die eingesparte Beiträge, die sonst die ARGE zu entrichten hätte, direkt in die Kassen einzahlt.
Das Lohnbüro dokumentiert die Befreiung von Steuer und Versicherungsbeiträgen für das Finanzamt, die Bundesversicherungsanstalt und die Bundesagentur, die ggf. nachprüfen. Auf diese Art und Weise wird ein würdiges Leben ohne ergänzendes Hartz IV gewährleistet.
Für Beschäftigte mit Kindern gilt dies in gleicher Weise, hier sind die Kinder in die Bemessungsgrenze zur Steuer. und Versicherungsfreiheit mit einzubeziehen, ebenso der Ehegatte, wenn das jüngste Kind noch keine 6 Jahre alt ist. Später ist dann für den Ehegatten ein fiktives Einkommen von 400 € anzurechnen, bis das jüngste Kind 14 Jahre alt ist. Diese Berechnung dient dann dem Lohnbüro zur Feststellung der Befreiung, so dass der volle Bruttolohn an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden kann.