Verfolgung

Strafverfolgung der Stuttgarter Montagsdemo wegen Verlegung des Veranstaltungsorts um 30 Meter! Wegen einer nicht eingehaltenen Auflage droht der Stuttgarter Montagsdemo eine Geldstrafe von 600 € oder 30 Tage (politische) Haft.

Solidaritätserklärungen mit der Veranstaltungsleitung können hier abgegeben werden:

http://stuttgartdemo.wordpress.com/2009/06/10/strafbefehl/#respond

Homepage der Stuttgarter Montagsdemo:

http://www.stuttgart-demo.de.vu/

Eine Antwort zu “Verfolgung”

  1. J. Buschmann Sagt:

    Der Strafbefehl ist die aktuelle, typische Behördenwillkür im Zusammenhang mit dem Instrument für weiße Folter: Hartz-IV.

    Inzwischen bin ich der Ansicht, Hartz-IV *ist* weiße Folter, weil:

    Die Menschen in Isolation getrieben werden. Isolationshaft ist ein Kriterium der so genannten „sauberen Folter“.
    Zum Beispiel ist die Minderheit der Erwerbslosen ohne Chance auf existenzsichernde Arbeit isoliert vom 1. Arbeitsmarkt und ausgeschlossen von der konsumierenden Gesellschaft.
    Mit dem Armuts-Regelsatz kann der/die Betroffene nicht mehr nach allgemein suggerierten Bedürfnissen einkaufen, sondern muss den Blick ausschließlich auf den niedrigsten Preis richten.

    Weitere Merkmale von weißer Folter sind:
    allgemein entwürdigende und entmündigende Behandlung, (Medienhetze, Residenzpflicht, die Bezeichnung „Wiedereingliederung“ aus dem Strafvollzug…)
    gezieltes Verwahrlosen-Lassen, z.B. mit dem zu niedrig bemessenen Regelsatz, mit der oft willkürlichen Streichung der Armuts-Regelleistung…
    Verlangen von totaler Unterordnung, (Eingliederungsvereinbarung, Sanktionsandrohung…)
    Behandlung als „krank“ oder „gestört“. Es sind mir Fälle bekannt, denen bei erfolgreicher Gegenwehr gegen unsinnige Maßnahmen der Gang zum psychologischen Dienst der Arge aufgezwungen wurde, um als arbeitsunfähig oder bedingt arbeitsfähig und damit als psychisch krank stigmatisiert zu werden.
    Verletzung des Schamgefühls als so genannte „Schamfolter“
    und provozierte Desorientierung mit einem sich ständig verändernden Terminsystem bzw. Öffnungszeiten, mangelhafter Aufklärung…

    Die Betroffenen führen ein Leben das von Angst, Sorge und Not dominiert ist. Diese Angst vor dem Absturz in Hartz-IV macht selbst die Arbeitnehmer mit existenzsicherndem Einkommen gefügig für Abstriche.

    Als selbst betroffen von Hartz-IV versuche ich mich bis an den Rand meiner Kräfte zu wehren und werde dafür im Moment von Behörden mit gezieltem Psychoterror in die Mangel genommen.
    Unter anderem besteht meine Gegenwehr aus einer Petition an den deutschen Bundestag.
    Hier ein Auszug meiner Antwort auf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kurz BMAS:

    Eine der Kernforderung meiner Eingabe ist die sofortige Unterbindung der Praxis, Arbeitsuchende per Kontrahierungszwang in prekäre Arbeitsverhältnisse zu nötigen ….
    Ich fordere konkret, daß Jobcenter/Argen generell verpflichtet sein müssen, den Alg-II-Beziehern Stellenangebote mit einer Verdienstmöglichkeit zu unterbreiten, die dem Ziel die Hilfebedürftigkeit zu beenden nachkommt.
    Die Bezeichnung „Grundsicherung“ grenzt meiner Meinung nach an arglistiger Täuschung der Bevölkerung, die über das Ausmaß der Verarmung in Verbindung mit Behörden-Drangsalierung, der davon betroffenen Minderheit, im Unklaren gelassen wird.
    Wenn noch dazu Politiker pauschal Alg-II-Bezieher öffentlich verunglimpfen und stigmatisieren, indem Unanständigkeit, Missbrauch der Gelder für Tabak oder Alkohol usw. usf. unterstellt wird, dann sind diese Äußerungen zudem geeignet eine Bevölkerungsmehrheit gegen eine in Armut getriebene Minderheit aufzuhetzen.
    Mit Entrechtung, Entwürdigung, Entmündigung und Diskriminierung wurden in diesem Land schon einmal ausgesuchte Minderheiten stigmatisiert.

    Das BMAS gibt an, die Basis der Festsetzung der Regelleistung nach dem SGB II sind die Konsumausgaben von Personen im unteren Einkommensbereich.
    Verschwiegen wird, dass Rentner einen anderen Kalorienverbrauch haben als z.B. Heranwachsende und Menschen die körperlich belastende Arbeit (Haushalt mit Kind/ern) leisten.
    Der Regelsatz ist mit Tricks wie den eben genannten und unter anderem mit der „Einbeziehung“ der „meisten bisherigen Leistungen als Pauschale“, gemessen an der Inflationsrate sowie Mehrwertsteuer- und Energiekostensteigerung kontinuierlich gesenkt worden….

    Ich muss für die „verbilligten“ Monatskarten mehr als 100 € vom Essensgeld absparen.
    Bei den Kosten für Strom sieht es ähnlich aus.
    Ein Komplex, zu dem unter anderem gehören: Fahrtkosten, Energie, medizinische Versorgung, Kleidung, Schuhe, Verderb und Schwund von Lebensmitteln, Ersatz von Hausrat/Elektrogeräten usw., ist entweder mit einer Pauschale berechnet, die weit von den realen Preisen/Kosten entfernt ist oder bleibt unberücksichtigt.
    Unter dem Strich kommt eine Kürzung des soziokulturellen Existenzminimums heraus. Menschen im Alg-II-Bezug leben de facto unter dem Existenzminimum und haben weder die Möglichkeit der Teilhabe am kulturellen Leben, noch wie fälschlich behauptet „in vertretbarem Umfang Beziehungen zur Umwelt“.
    Wir Alg-II-Bezieher sind aus diesem Konsum-System Ausgeschlossene, werden aber mit den selben Gesetzen be- und verurteilt, die für Zahlungsfähige gelten.
    Eine einmalige Sonderleistung (100 € Kinderbonus) bezeichnet das BMAS als: Berücksichtigung der Forderung der Petentin, höhere Leistungen zum Lebensunterhalt, insbesondere für schulpflichtige Kinder.
    Das ist an Zynismus kaum zu überbieten.

    Zur Eingliederungsvereinbarung (Egv) bezieht das BMAS Stellung in der Form, dass diese Egv „nur mit Zustimmung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zustande kommt“.
    Verschwiegen wird, das eben diese Zustimmung mit der Androhung von Leistungskürzung, wohlgemerkt eine ‘Leistung’, welche die Menschen in Armut, Not und Angst zwingt, erpresst wird.
    Wenn Erwerbslose eine Egv mit der Auflage vorgelegt bekommen, eine Ablehnung ohne wichtigen Grund führt zu Sanktionen, dann ist keine Vertragsfreiheit mehr gegeben. Also nicht die Sanktionsmöglichkeit an sich, sondern der ausgeübte Zwang, bei fehlendem „wichtigen Grund“ unterschreiben zu müssen, ist ein unverhältnismäßiges, verfassungswidriges Vorgehen seitens des Staates gegenüber seinen Bürgern. Noch dazu in einer Zeit in der vertuschte Massenarbeitslosigkeit herrscht und die Chancen arbeitslos zu werden größer sind als die Chancen einen existenzsichernden Arbeitsplatz zu finden.

    Die Residenzpflicht für junge Menschen unter 25 Jahren ist neben der Entmündigung und Würdeverletzung eine Diskriminierung junger Erwerbsloser gegenüber jungen, finanziell unabhängigen Menschen, die von Seiten des Staates ausgeübt wird.
    Auch das beabsichtigte „Entgegenwirken der Tendenz sich die erste Wohnng übe rdie Grundsicherung für Arbeitsuchende finanzieren zu lassen“ ist auf keinen Fall eine Rechtfertigung für staatlich ausgeübte Entmündigung, Verletzung der Menschenwürde und Diskriminierung.

    Die Ausführungen des BMAS sind selbstdarstellerische Wiederholungen von Gegebenheiten, die meine Forderungen und Kritik unberücksichtigt lassen sowie übergehen und somit weder „eine abschließende Antwort“ noch weniger „nicht zu beanstanden“ sind.

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