Erkennungsdienst
Wegen einer ein halbes Jahr zurückliegenden Belästigung eines Passanten sollte heute ein Mitstreiter der Stuttgarter Montagsdemonstration von der Demo weg von zwei Beamten auf dem Revier erkennungsdienstlich behandelt werden.
Durch die Präsenz der Montagsdemo und die Herstellung von Öffentlichkeit über das offene Mikrofon beließen es die Beamten bei der Erfassung der Personalien. Alles weitere wäre auch dem eigentlichen Tatbestand unangemessen gewesen. Handelt es sich um §118 OWiG, eine Belästigung der Öffentlichkeit, ist es nur eine Ordnungswidrigkeit und rechtfertigt keine Erfassung in die Verbrecherkartei.
Ein Bericht über die heutige Montagsdemo ist zu finden im Blog der Stuttgarter Montagsdemo.