Streikaktion
Der Bildungsstreik in Stuttgart:
Bericht demnächst auf http://www.stuttgart-demo.de.vu
Bildung – eine Geldfrage? Von der Erstausstattung der Schulkinder alleinerziehender Hartz-IV-Empfänger über den Kauf grafikfähiger Taschenrechner bis hin zu den Studiengebühren: Bildung wird immer stärker eine Frage des Geldes. Statt der Intelligenz eines Kindes entscheiden Herkunft und somit die Finanzmittel über erreichbare Abschlüsse. „Bildung für alle und zwar umsonst“ – richtig! Die Leistung soll über Schul- und Studienabschluss entscheiden. Die Chance, sie zu erbringen, müssen aber alle gratis bekommen.
Gegen Privatisierung von Bildung heißt daher gegen Abwälzung der Bildungskosten auf Schüler und Studierende. Bildung ist keine Dienstleistung, die man erwerben kann, sondern ein elementares Recht. Das heißt nicht, dass es keine privaten Bildungsträger mehr geben darf. Anthroposophische und religiöse Schulen haben ihre Berechtigung. Ebenso ist es gefährlich, das gesamte Schulwesen in die Hand des Staates zu legen, wenn in der Schulverwaltung Parteipolitik gemacht wird, Mobbing unterstützt wird oder Vorstellungen weit jenseits der Rechtstaatlichkeit existieren.
Juli 12, 2009 um 7:34
„Bildung für alle und zwar umsonst“ – ja richtig.
In dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC) vom 20.11.1989 sind Standards zum weltweiten Schutz von Kindern festgeschrieben.
Die Vereinbarung der Kinderrechte ist die UN-Konvention mit der weltweit höchsten Akzeptanz – bis 2008 hatten alle Staaten außer USA und Somalia, also auch Deutschland, das Übereinkommen ratifiziert.
Zitat
Artikel 2
I. Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder *sozialen Herkunft*, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
Artikel 28
I. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesonders
a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;
b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung. finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen;
c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen;
d) Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen;
e) Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.
Zitat Ende
Mit Hartz IV und dem Alg-II-Regelsatz für Kinder, der 0 € für Bildung vorsieht verstößt die BRD gegen Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 28 Absatz 1b, c und e der Un-Kinderrechtskonvention.
Nebenbei ist die Residenzpflicht für junge Menschen bis 25 Jahren staatlicherseits ausgeübte Entmündigung, Würdeverletzung und eine vom Staat praktizierte Diskriminierung gegenüber finanziell unabhängigen jungen Menschen.